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Info

DENKMALGESCHÜTZTE EIGENTUMSWOHNUNGEN – DER KLASSIKER ZUM STEUERN SPAREN !

„Abschreibungen. Wer das Finanzamt kräftig an Immobilien beteiligen will, muss umdenken. Denkmäler sind die Favoriten“

(aus Fachzeitschrift „Capital“)

Wichtig: Wer in denkmalgeschützte Gebäude bzw. Wohnungen investiert, kann die Sanierungskosten zu 100% absetzen – und zwar innerhalb von 12 Jahren! Ein lohnenswertes Geschäft, denn der Anteil der Sanierungskosten beträgt oft bis 80% des Kaufpreises.

Vor der Sanierung sollte gekauft werden. Ist bereits saniert, akzeptiert das Finanzamt nur noch die normale Gebäudeabschreibung in Höhe von 2% bzw. 2,5%.

Aus diesem Grund ist es wichtig, Wohnungen von Unternehmen zu kaufen, die sich auf die Sanierung spezialisiert haben und die auch in der Vergangenheit gezeigt haben, dass sie gute Qualität abliefern. Denn Hochglanz-Prospekte allein sagen noch nichts über die Leistungsfähigkeit eines Sanierungsunternehmens aus.
Damit alles passt, werden alle hier angebotenen Objekte vom TÜV-Süddeutschland kontrolliert und abgenommen – zu Ihrer Sicherheit – für Ihr Investment.


Vorteile

  • Denkmalimmobilien in Bestlagen mit maximalem Steuervorteil durch erhöhte Denkmal-Afa
  • Bundesweite Angebote an Top Standorten
  • Sanierungskosten zu 100% in 12 Jahren absetzbar
  • Vollfinanzierung möglich, Überschuss inkl. Tilgung
  • Rendite nach Steuern ca. 8%
  • Maximale Vertragssicherheit, Haus- und Mietverwaltung vor Ort
  • TÜV-geprüfte Wohnungsabnahme

Pflege-Info

Pflegeappartements zur Kapitalanlage – sichere Investition mit bis zu 5 % Rendite!

Die Vorteile eines Pflegeappartements im Überblick

  • Langfristig (ca. 20-25 Jahre) an einen Betreiber vermietet
  • Keine Mietersuche, keine Mieterauswahl, keine Wohnungsübergaben
  • Kein Mietausfall
  • Monatlich sichere Einnahmen mit bis zu 5 % Rendite
  • Geringere Ansparraten für die Instandhaltungsrücklage
  • Betreiber ist für Instandhaltungsmaßnahmen und Belange der Bewohner verantwortlich
  • Bevorzugtes Belegungsrecht für sich und nahe Angehörige in allen Pflegeeinrichtungen des Betreibers (bundesweit)

Was ist unter einem Pflegeappartement zu verstehen

Aus rechtlicher Sicht stellt ein Pflegeappartement eine Eigentumswohnung mit meistens etwa 45 – 50 m² Wohn- und Nutzfläche dar.
Sie werden langfristig an einen Betreiber vermietet und dienen folglich in erster Linie als reine Kapitalanlage – spätere Eigennutzung möglich.

Kaufpreise für Pflegeappartements

Die Kaufpreise für Pflegeappartements sind abhängig von dem jeweiligen Standort und der Mietquote. In der Regel liegen diese zwischen 110.000 € (Einzelappartement) und 250.000 € (Doppelappartement). Darin enthalten sind bereits Anteile am Mobiliar des Appartements, die meist zwischen 6.000 € und 10.000 € liegen.
Bei dem Kauf eines Pflegeappartements fallen ebenso, wie bei jeder anderen Immobilie, Erwerbsnebenkosten an. Diese setzen sich aus der Grunderwerbssteuer (bundesländerabhängig), den Notarkosten und den Gerichtskosten zusammen und belaufen sich auf ca. 5,5 %.

Einnahmen und laufende Kosten

Kennzeichnend für Plegeappartements sind die langfristigen Mieteinnahmen, welche durch die Pflegesätze zustande kommen, die dem Betreiber für jeden Pflegeplatz zustehen. Ermöglicht wir dies dadurch, dass zwischen der Betreibergesellschaft einer Pflegeeinrichtung und der Eigentümergemeinschaft ein Mietvertrag geschlossen wird. Die Laufzeit beläuft sich oftmals auf 20 – 25 Jahre.
Der Betreiber mietet die Pflegeeinrichtung in der Regel komplett, so dass der Eigentümer eines Pflegeappartements von diesem auch dann die volle Miete erhält, wenn das eigene Appartement einmal leer stehen sollte. Auf diese Weise erhalten die Eigentümer eines Pflegeappartements eine attraktive Rendite von teilweise über 5 %.
Die laufenden Kosten sind geringer als bei einer Eigentumswohnung, da der Betreiber vertraglich dazu verpflichtet ist, alle Instandhaltungsmaßnahmen im Gebäudeinneren selbst vorzunehmen. Zusätzliche Nebenkosten fallen überlicherweise nicht an, da der Betreiber alle anderen Kosten trägt.

Steuerliche Vorteile

Auch steuerlich hat eine solche Kapitalanlage ihre Vorteile. Der Eigentümer eines Pflegeappartements kann in seiner Steuererklärung den theoretischen Wertverlust der Immobilie („Abschreibung“) berücksichtigen. Dadurch können 2 % des Gebäudewertes (abzüglich Grundstücksanteil) und 10 % des Mobiliarwertes als Ausgaben geltend gemacht und mit den anderen Einkünften verrechnet werden. Hieraus ergibt sich eine Steuerersparnis, die sich nach dem individuellen Steuersatz des Erwerbers berechnet.

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