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Energieausweis

Die Energieausweispflicht

Die Energieausweispflicht bei Neuvermietung oder Verkauf von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden besteht seit 2009. Ausgenommen sind Baudenkmäler, denkmalgeschützte Gebäude, Stallungen, Ferienhäuser oder Immobilien mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m².

Grundsätzlich unterscheidet man beim Energieausweis zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfausweis. Bei Wohngebäuden, deren Bauantrag vor November 1977 genehmigt wurde, ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig. Bei Nichtwohngebäuden sind sowohl ein Bedarfs- als auch ein Verbrauchsausweis zulässig, unabhängig vom Baujahr. Der Energieausweis kann im Allgemeinen nur für ganze Gebäude, nicht etwa für einzelne Wohnungen, ausgestellt werden. Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung können zwei Ausweise ausgestellt werden.

Wichtig: Ein Energieausweis ist grundsätzlich immer 10 Jahre gültig.

Neuerungen auf einen Blick:

  • Einführung der Energieeffizienzklassen von A+ bis H
  • Auch die Modernisierungsangaben (letzte Seite des Ausweises) müssen bei einer Besichtigung vorgelegt werden
  • Pflichtangaben aus dem Energieausweis in kommerziellen Medien (Print, Internet)
  • Zu den Pflichtangaben gehören die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf bzw. Verbrauch, der wesentliche Energieträger der Heizung, die Energieeffizienzklasse (bei neuen Ausweisen ab 2014) sowie das Baujahr des Gebäudes
  • Spätestens bei der 1. Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgezeigt werden
  • Nach Vertragsabschluss (Kauf- oder Mietvertrag) muss der Energieausweis übergeben werden
  • Bußgeldstaffelung
    bis 5.000 € drohen dem Aussteller, wenn keine oder eine falsche Registriernummer vorliegt
    bis 15.000 € drohen dem Auftraggeber, wenn Energiekennwerte in Anzeigen nicht angegeben werden
    bis 15.000 € drohen dem Verkäufer/Vermieter, wenn keine unaufgeforderte Vorlage bei Besichtigung erfolgt

Unser Tipp: Vorsicht bei Lockangeboten im Internet, die Ihnen einen Ausweis für weniger als 40 € anbieten. Diese sind meist nicht professionell und gesetzeskonform. Der Energieausweis darf von Architekten, Energieberatern, Bauingenieuren, Schornsteinfegern oder spezialisierten Dienstleistern ausgestellt werden.

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